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Facebook: Kartellamt entscheidet gegen Datensammeln

Das Kartellamt will die Datensammelwut von Facebook einschränken.

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Das Kartellamt will die Datensammelwut von Facebook einschränken. Die Behörde untersagte dem US-Konzern daher, Daten außerhalb des sozialen Netzwerks zu sammeln. Das US-Unternehmen reagierte mit Unverständnis und kündigte an, sich gegen die Entscheidung wehren zu wollen. Das Bundeskartellamt begründete die weitreichenden Beschränkung bei der Verarbeitung von Nutzerdaten unter anderem mit der marktbeherrschenden Stellung des Netzwerkes, welche diese missbrauchen würde.

Das Kartellamt untersagte dem Unternehmen daher explizit, Daten auf fremden Internetseiten zu sammeln und diese mit Informationen zusammenzuführen, die bei den Nutzern direkt auf der Plattform des Online-Netzwerks erfasst wurden.

Kartellamt will Datensammelwut von Facebook beschränken

Dabei umfassen die Beschränkungen auch zum Konzern gehörende mobile Apps wie WhatsApp und Instagram. Der bekannte „Gefällt mir“-Buttons auf Internetseiten fremder Anbieter fällt ebenfalls unter die Beschränkungen. „Facebook darf seine Nutzer künftig nicht mehr zwingen, einer faktisch grenzenlosen Sammlung und Zuordnung von Nicht-Facebook-Daten zu ihrem Nutzerkonto zuzustimmen“, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt.

Das Online-Netzwerk hat laut Tagesschau nun zwölf Monate Zeit, sein Verhalten zu ändern und soll innerhalb von vier Monaten Alternativen vorstellen. Die Entscheidung des Bundeskartellamts ist noch nicht rechtskräftig.

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